EU-Abgasnormen für Landmaschinen

Stufe IIIB Tier 4 Interim Stufe IV Tier 4 final

Überblick über Normen, Begrifflichkeiten und Grenzwerte

Seit Januar 2012 müssen neu auf den Markt gebrachte Traktoren ab 57kW mit Systemen zur Abgasnachbehandlung ausgestattet sein. Der Grund dafür ist die am 1. Januar in Kraft getretene Vorschrift für Abgase „Stufe IIIB/Tier 4 Interim“. Das Problem bei den ständig wechselnden Vorschriften ist es den Überblick zu behalten. Und mal ganz ehrlich: Wer kennt sich in dem ganzen Begriffswirrwarr an Normen, Stufen, Begrenzungen, Tier-Vorgaben und Regulierungen denn noch aus? Haben die Begrenzungen für die Landwirtschaft überhaupt einen Sinn? Wir erklären euch im Folgenden die einzelnen Begriffe und listen aktuelle und kommende Grenzwerte auf.

Abgas-ABC: Stufen, Euro und Tier

Weltweit werden 3 Begriffe verwendet, die allesamt Gesetze zur Abgasbegrenzung beschreiben, jedoch zwischen Fahrzeugtypen unterscheiden. In Europa benutzt man die Begriffe „Euro“ und „Stufe“. Euro gilt dabei für Straßenfahrzeuge, also für PKWs. Handelt es sich jedoch um Regelungen für mobile Maschinen, also Bau- und Landmaschinen, spricht man von Stufen. In den USA benutzt man einen anderen Begriff, wenn es um Vorschriften für Landmaschinen geht. Die geläufige US-Bezeichnung ist „Tier“. Spricht man in Europa also von einem Motor der Stufe IIIB, meint man in  einem Tier 4 Interim Motor.

Aktuelle Grenzwerte für Landmaschinen: Stufe III B/Tier 4 Interim

Wie schon in der Einleitung erwähnt, gilt seit Januar 2012 die Stufe IIIB. Die Abgasnorm ist dabei jedoch nicht nur auf Deutschland begrenzt, sondern wird in ganz Europa gleich gehandelt. Die Begrenzungen betreffen 4 Schadstoffe.Die folgende Tabelle führt exakte Grenzwerte für unterschiedliche Leistungsklassen auf.

Stufe IIIB - Tier 4 Interim

Stufe IIIB - Tier 4 Interim

  1. Kohlenmonoxid (CO): Ein Atemgift, das bei der unvollständigen Verbrennung der Kraftstoffe entsteht
  2. Kohlenwasserstoff (HC): Eine krebserregende Verbindung  die Sommersmog auslösen
  3. Stickstoffoxid (NOx): schädigt das Ökosystem durch die Bildung von saurem Regen
  4. Feinstaub (PM): Krebserregende Partikel die den Treibhauseffekt fördern

Für Landtechnikhersteller war und ist die Umsetzung der Vorschriften schwierig, da die herkömmlichen Motoren schlichtweg keinen Platz für die abgasreduzierende- und reinigende Technik boten. Letztendlich mussten mit den Motoren, das gesamte Fahrzeug neu designt werden, damit die Systeme zur Abgaskühlung, SCR-Systeme und Partikelfilter überhaupt eingefügt werden konnten. Das Platzproblem ließ viele Hersteller auf eine Ausnahmeregelung des Abgasgesetzes zurückgreifen. Diese erlaubt es eine begrenzte Anzahl an landwirtschaftlichen Zugmaschinen weiter zu produzieren. Einige Hersteller ließen sich so erst gar nicht auf Stufe IIIB ein, sondern rüsteten ihre Maschinen gleich auf die 2013 in Kraft tretende, neue Abgasvorschrift um.

Grenzwerte für Landmaschinen ab 2013: Stufe IV/Tier4 final

Die 2013 in Kraft tretenden Vorschriften der „Stufe IV“, werden nicht gleichzeitig eingeführt. So gelten die Grenzwerte ab 1. Januar nur für die Landmaschine, die über 129 kW Leistung aufbringen. Die Schonfrist für landwirtschaftliche Maschinen von 56 bis 129 kW endet dann im Oktober. Im Vergleich mit den zuvor geltenden Grenzwerten, wurden alle Abgasgrenzwerte nochmals gesenkt. Mit -88% werden besonders die Werte für Stickstoffoxide begrenzt. Deswegen arbeiten die Hersteller momentan insbesondere mit NOx-Nachbehandlungssystemen.

Abgasstufe IV.Tier 4 final

Abgasstufe IV.Tier 4 final

Diskussion um EU-Normen

Klar ist, dass die Neu-Konzipierung der Maschinen viel Geld kostet, was sich wiederum auf die Endpreise auswirkt. Am Ende müssen Landwirte also mehr für neue Landmaschinen bezahlen. Dabei wird jedoch auch die Motorleistung verbessert und der Kraftstoffverbrauch reduziert.

Offen bleibt jedoch die Frage, ob eine derart starke Begrenzung im Landmaschinenbereich überhaupt notwendig ist, da die Abgasnormen ursprünglich die Schadstoffbelastung in Städten und nicht etwa auf dem Land senken sollten. Deswegen sind die Grenzwerte für den Personenverkehr und die Bauindustrie gerechtfertigt, im Landmaschinenbereich jedoch vielleicht übertrieben.

Eure Meinung zum thema

Sollte beim Thema Abgase zwischen Land- und Baumaschinen unterschieden werden? Was hat sich mit dem Einsatz der neuen Motoren verändert?

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